90-Tage-Meldung in Thailand (TM47): Fristen, Ablauf online & vor Ort, Checklisten

Alle 90 Tage müssen Langzeit-Ausländer:innen in Thailand ihren Aufenthalt melden. Hier erfahren Sie, wann die Meldung fällig ist, welche Unterlagen Sie brauchen und wie Sie online, persönlich oder per Post melden.

Kurzüberblick

Wer: Alle Ausländer:innen mit > 90 Tagen durchgehendem Aufenthalt + gültigem Status/Extension.

Wann: Alle 90 Tage. Zeitfenster vor Ort: 15 Tage vor bis 7 Tage nach Fälligkeit. Online: ab 15 Tage vorher.

Wie: Online, persönlich bei der Immigration oder per Post (Registered Mail).

Verspätet? Geldstrafe möglich (häufig 2.000 THB bei freiwilligem Nachmelden). Schnell persönlich klären.

Nach Ausreise: Zählung startet bei Wiedereinreise in der Regel neu.

Hinweis: Diese Seite ist eine Informationsseite (keine Rechtsberatung). Vorgaben und Abläufe können sich ändern und werden teils office-abhängig gehandhabt.

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Was ist die 90-Tage-Meldung (TM47) – und warum gibt es sie?


Die 90-Tage-Meldung ist eine regelmäßige Aufenthalts-/Adressmeldung für Ausländer:innen, die sich langfristig in Thailand aufhalten. Damit bestätigen Sie der Immigration: „Ich bin noch im Land und halte mich unter dieser Adresse auf."

Wichtig: TM47 ist keine Genehmigung, sondern eine Meldepflicht. Sie läuft parallel zu Ihrem Visum/Status und betrifft Personen mit längerem Aufenthalt (z. B. Non-Immigrant, Retirement, Work-Konstellationen, Long-Stay).

Abgrenzung – bitte nicht verwechseln

TM47 (90-Tage-Meldung): Regelmäßige Meldung Ihres Aufenthalts und Ihrer Adressdaten.

TM7 (Extension of Stay): Verlängerung der erlaubten Aufenthaltsdauer – ein separater Antrag.

TM8 (Re-Entry Permit): Nötig, wenn Sie bei laufender Extension ausreisen und die Restlaufzeit behalten möchten.

TM30 (Unterkunftsmeldung): Meldung durch Vermieter/Hotel („wo wohnen Sie?") – nicht Ihre TM47.

Wer muss melden – und wer nicht?


Sie müssen in der Regel melden, wenn:

Sie als Ausländer:in in Thailand sind, sich länger als 90 Tage am Stück im Land aufhalten (ohne Ausreise) und einen gültigen Aufenthaltstitel/Extension haben.

Nicht relevant ist TM47 typischerweise, wenn:

Sie vor Ablauf der 90 Tage ausreisen → Zählung startet bei Wiedereinreise neu. Oder wenn Sie sich nur kurzfristig aufhalten und die 90 Tage nicht erreichen (z. B. Visa Exemption).

Mini-Entscheidungslogik: Seit letzter Einreise/Meldung durchgehend in Thailand und 90 Tage erreicht? → TM47 abgeben. Zwischendurch ausgereist? → Neu zählen ab Wiedereinreise.

Fristen & Zeitfenster: Wann ist die Meldung fällig?


Grundprinzip

Startpunkt: Einreisedatum (letzte Wiedereinreise) oder Datum der letzten 90-Tage-Meldung.

Fälligkeit: Am 90. Tag.

Zeitfenster vor Ort: 15 Tage vorher bis 7 Tage nachher.

Zeitfenster online: Ab 15 Tage vor Fälligkeit (als Vorab-Meldung).

Beispiele (praxisnah)

Erste Meldung nach Einreise

Sie reisen ein und bleiben ohne Ausreise. Die Meldung wird fällig, sobald Sie 90 Tage am Stück im Land sind.

Nach Ausreise & Wiedereinreise

Sie waren 70 Tage in Thailand, reisen aus und kommen wieder rein. Zählung startet neu – nächste TM47 orientiert sich an der neuen Einreise.

Nach Umzug/Adresswechsel

TM47 ist keine „Umzugsmeldung" – aber die Immigration achtet auf konsistente Adressdaten. Bei Adresswechsel prüfen Sie zuerst, ob TM30 (Unterkunftsmeldung) korrekt ist.

Tipp: Stellen Sie sich eine Erinnerung ca. 20 Tage vor dem Termin. So haben Sie Puffer für Online-Probleme oder einen nötigen Vor-Ort-Termin.

Welche Unterlagen braucht man? (Checkliste)


Die Anforderungen können je nach Immigration Office variieren. Mit diesem Set sind Sie in den meisten Fällen gut vorbereitet:

Basis-Unterlagen (fast immer)

Reisepass (Daten-/Fotoseite)

Seite(n) mit Visum/Extension

Seite mit letztem Einreisestempel

Letzte 90-Tage-Bestätigung/Receipt (falls vorhanden)

Vollständige Adresse in Thailand (Hausnr., Straße, Subdistrict, District, Provinz, PLZ)

Häufig zusätzlich verlangt (je nach Büro)

Kopien der relevanten Passseiten

Foto (manche Offices verlangen es, andere nicht)

TM30-Nachweis/Receipt

Vollmacht + ID-Kopie des Bevollmächtigten (bei Abgabe durch Dritte)

Speziell für Online-Meldung

E-Mail-Adresse + ggf. Portal-Account/Registrierung

Scans/Fotos in guter Qualität (lesbar, ohne Schatten). Kleinere JPG/PDF bei Größenlimits.

3 Wege zur 90-Tage-Meldung: Online, persönlich, per Post


MeldewegAufwandVorlaufRisikoBestätigung
Onlineniedrigmitteltechnische Ablehnung möglichE-Mail / Receipt zum Speichern
Persönlichmittel–hochgeringWartezeit / fehlende UnterlagenStempel/Slip direkt
Per PostmittelhochPostlaufzeit / FehlteileSlip kommt zurück

Online-Meldung (TM47 online): Schritt für Schritt

1

Registrierung / Log-in – Offizielles TM47-Online-Portal nutzen, Konto anlegen oder anmelden.

2

Neue Meldung anlegen – „New Notification" wählen.

3

Passdaten exakt übernehmen – Achtung: „O" vs. „0" in Passnummer. Kleine Abweichungen → „Rejected".

4

Adresse eintragen – Einheitliche Schreibweise, konsistent mit früheren Meldungen.

5

Absenden – Referenz-/Tracking-Nummer notieren (Screenshot/Notiz).

6

Status prüfen – Received (eingegangen) → Approved (genehmigt, Receipt verfügbar) → oder Rejected (abgelehnt).

7

Receipt speichern – Digital + optional Papier aufbewahren.

Achtung: Wenn Ihre Online-Meldung knapp wird oder wiederholt abgelehnt wird, gehen Sie direkt persönlich zur Immigration (mit vollständigen Kopien).

Persönliche Meldung bei der Immigration

1

TM47-Formular ausfüllen (falls vor Ort nicht schon erledigt).

2

Queue/Ticket ziehen und warten.

3

Unterlagen werden geprüft (Pass, Stempel, ggf. Kopien).

4

Stempel/Receipt erhalten – Bestätigung direkt.

Tipp: Kopien vorsorglich mitnehmen (spart Wege). Vollmacht + ID-Kopie einpacken, wenn jemand anderes abgibt.

Meldung per Post

Versand per Registered Mail (Einschreiben). Beilegen: TM47-Formular, Passkopien, letzter 90-Tage-Slip, frankierter Rückumschlag mit eigener Adresse. Unterlagen mindestens 15 Tage vor Fälligkeit versenden.

Kosten & mögliche Strafen bei Versäumnis


Die 90-Tage-Meldung ist in der Regel gebührenfrei. Kosten entstehen nur indirekt: Kopien, Anfahrt, ggf. Porto bei Post-Meldung.

Wenn Sie die Frist versäumen

Es kann eine Geldstrafe fällig werden. Häufig genannt: 2.000 THB bei freiwilligem, verspätetem Nachmelden. Wenn der Verstoß von Behörden festgestellt wird, können höhere Beträge möglich sein.

Pragmatisch: Nicht warten – so schnell wie möglich persönlich nachmelden. Alle Unterlagen und Kopien mitnehmen, um Zusatztermine zu vermeiden.

Häufige Probleme bei der Online-Meldung (und Lösungen)


Keine Bestätigungs-E-Mail

→ Spam/Junk prüfen, E-Mail-Adresse kontrollieren, Status im Portal checken. Etwas Wartezeit einplanen.

Status „Rejected"

→ Häufig: falsches Zeitfenster, Daten weichen von Pass/Stamp ab, Passwechsel, abweichende Adresse. Daten korrigieren oder persönlich melden.

Portal lädt nicht / Captcha-Fehler

→ Browser wechseln, Cache löschen, später erneut. Wenn Zeitfenster knapp: vor Ort erledigen.

Passnummer falsch (O/0, Tippfehler)

→ Passnummer exakt aus dem Pass ablesen. Keine Sonderzeichen „erfinden", keine alten Formulare kopieren.

Neuer Reisepass

→ Daten müssen konsistent sein. Online scheitert häufiger. Persönlich mit altem + neuem Pass klären.

Adresswechsel

→ Erst TM30 (Unterkunftsmeldung) korrekt? Dann TM47 mit konsistenter Adresse einreichen.

Wann zur Immigration gehen? Wenn Sie schnell eine sichere Bestätigung brauchen, online wiederholt abgelehnt wird oder ein Sonderfall vorliegt (Passwechsel, Frist knapp/überschritten).

Sonderfälle: Umzug, neuer Pass, häufige Reisen


Umzug innerhalb Thailands: Adresse muss dem tatsächlichen Aufenthaltsort entsprechen. TM30 (durch Vermieter/Unterkunft) dient als Referenz. Bei Condos/Hotels oft Standardprozess.

Neuer Pass: Passnummer und Schreibweisen ändern sich. Online wird oft abgelehnt. Vor Ort mit altem + neuem Pass sauber klärbar.

Häufige Aus-/Einreisen: Zählung startet bei Wiedereinreise typischerweise neu. Weniger Meldungen, aber neue Frist nach jeder Einreise im Blick behalten.

Mehrere Adressen: Die Adresse angeben, an der Sie tatsächlich wohnen. Klare, plausible Dokumentation. Unterkünfte/Vermieter haben eigene TM30-Pflichten.

Relevanz für Umzug & Seefracht


Bei Umzug, Langzeitaufenthalt und Behördenprozessen entscheidet oft Dokumenten-Disziplin: saubere Ablage, richtige Fristen, konsistente Daten. Bei Übersiedlung per Seefracht können Aufenthalts- und Adressnachweise indirekt relevant werden – wenn Dokumente für verschiedene Stellen zusammenpassen müssen.

Thai Transport logistics e.K. ist kein Immigration-Dienstleister. Im Transport- und Zollprozess zeigt sich aber derselbe Erfolgsfaktor: geordnetes, fristgerechtes Dokumentenmanagement – klar beschriftet, im Original/als Kopie verfügbar, schnell versendbar.

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Wolfgang Lindner

Biesenbach 1, 87480 Weitnau

Biesenbach 1, 87480 Weitnau, Deutschland

FAQ zur 90-Tage-Meldung (TM47)


Muss ich bei jeder Ausreise wieder neu zählen?

In der Regel ja: Nach Ausreise und Wiedereinreise startet die 90-Tage-Zählung typischerweise neu.

Wie früh kann ich online melden?

Online ist die Meldung üblicherweise ab 15 Tagen vor dem Fälligkeitsdatum möglich. Je früher im Fenster, desto mehr Puffer bei Ablehnung.

Was, wenn ich keine Bestätigung per E-Mail bekomme?

Spam/Junk prüfen und E-Mail-Adresse kontrollieren. Oft lässt sich der Status auch im Portal nachvollziehen. Falls unsicher und Termin naht: persönlich klären.

Kann jemand anderes für mich melden?

Ja, häufig ist die Abgabe durch eine bevollmächtigte Person möglich. Rechnen Sie mit Vollmacht und ID-Kopie des Bevollmächtigten (office-abhängig).

Brauche ich TM30 für die 90-Tage-Meldung?

Nicht immer zwingend – aber manche Immigration Offices verlangen oder prüfen einen TM30-Nachweis. Bei Rückfragen: zuerst Adresslage/TM30 sauber machen, dann TM47.

Ist die 90-Tage-Meldung eine Visaverlängerung?

Nein. TM47 ist eine Meldung, keine Verlängerung. Für Verlängerungen ist typischerweise TM7 (Extension of Stay) relevant.

Was passiert bei Passwechsel?

Ein neuer Pass führt oft zu Datenabweichungen. Online kann das scheitern. Vor Ort lässt sich die Änderung meist unkompliziert mit altem + neuem Pass dokumentieren.

Welche Adresse gebe ich an (Hotel/Condo/Haus)?

Die Adresse, an der Sie tatsächlich wohnen. Bei Hotels/Condos erfüllt die Unterkunft oft ihre TM30-Pflicht – Ihre TM47-Adresse sollte dazu passen.

Kann ich melden, wenn ich gerade außerhalb Thailands bin?

TM47 betrifft Ihren Aufenthalt in Thailand. Wenn Sie ausgereist sind, startet die Zählung nach Wiedereinreise in der Regel neu.

Was soll ich aufbewahren (Receipt, Kopien)?

Bewahren Sie den 90-Tage-Receipt und Kopien/Scans der eingereichten Daten auf. Das hilft bei Rückfragen, Passwechsel oder Online-Problemen.

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