AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Thaitransport logistics e.K.
Stand: 01.12.2025


Allgemeine Hinweise

Mit dem Auftrag an Thaitransport logistics e.K. (im Folgenden Thaitransport genannt) erklärt der Absender (auch Kunde genannt) zugleich im Namen aller Personen, die an der Sendung Rechte haben, sein Einverständnis zur Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Abweichungen sind nur bei entsprechender schriftlicher Zustimmung von Thaitransport wirksam.

Als „Sendung“ gelten alle Waren, für die derselbe Frachtbrief bzw. das Bill of Lading (BL) ausgestellt ist und die mit jedem von Thaitransport gewählten Verkehrsmittel (Luft, Straße oder sonstige) befördert werden können.

Der Begriff „Frachtbrief“ umfasst alle durch Thaitransport erstellten Sendungsbuchungen sowie Ladelisten. Diese Bedingungen sind stets Bestandteil jedes Frachtbriefs.

Die AGB gelten auch zugunsten anderer Unternehmen im Thaitransport-Subunternehmernetzwerk.


1. Zoll, Ausfuhr und Einfuhr

Im Falle einer genehmigungspflichtigen Ausfuhr oder Einfuhr hat der Absender die Ausfuhrgenehmigung der Sendung zugänglich beizufügen und Thaitransport vor dem Versand über den Umstand der Genehmigungspflicht sowie über den Inhalt der Genehmigung – soweit für Thaitransport relevant – zu informieren.

Thaitransport ist zum Zwecke der Durchführung der Beförderung für den Absender berechtigt, auf der Grundlage offensichtlicher Fakten oder vom Absender zur Verfügung gestellter Informationen im Namen des Absenders den Frachtbrief bzw. die Ladeliste zu vervollständigen, Produkt- und Leistungs-Codes zu ergänzen sowie gemäß anwendbaren Gesetzen und Verordnungen erforderliche Steuern und Zölle zu zahlen, als Spediteur des Absenders zum Zwecke der Zollanmeldung, und darf die Sendung zu dem Einfuhrbevollmächtigten des Empfängers oder zu einer anderen genannten Adresse umleiten.


2. Von der Beförderung ausgeschlossene Sendungen

Von der Beförderung ausgeschlossen sind Sendungen, deren Inhalt von der IATA (International Air Transport Association), der ICAO (International Civil Aviation Organisation), dem Europäischen Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) oder einer zuständigen Behörde oder anderen Organisation als Risikomaterial, Gefahrgut oder als verbotener oder nur unter Auflagen zulässiger Sendungsinhalt eingestuft ist.

Ebenfalls ausgeschlossen sind Sendungen, für die nicht eine nach anwendbaren Zollbestimmungen erforderliche Zollerklärung abgegeben wurde oder die illegale Waren, Buddhas, Tiere, Gold- und Silberbarren, Bargeld, Banderolen bzw. Steuerplaketten, Inhaberpapiere, Edelmetalle und Steine, Schusswaffen oder Teile davon, Waffenimitate, Sprengstoffe und Munition, menschliche Überreste, Pornografie und illegale Betäubungsmittel oder Drogen enthalten oder sonstige Waren, deren Beförderung nach Ermessen von Thaitransport gegen Sicherheits- oder Rechtsbestimmungen verstößt oder deren Verpackung beschädigt oder unzureichend ist.

Darunter fallen auch Aktivkohle und Holzkohle, gefährliche Chemikalien sowie Akkus und Batterien, insbesondere Lithium-Batterien oder Lithium-Akkus jeglicher Art, wie sie in Haushaltsgeräten oder Werkzeugen (Akkuschrauber etc.) oder auch Laptops und Spielsachen verwendet werden, mit der Ausnahme, dass zertifizierte und von der Reederei anerkannte Transportbehälter vorliegen.

Der Absender erstellt eine Ladeliste, die den zollrechtlichen Bestimmungen für den Export als auch dem Import entspricht. Thaitransport kann rechnerische Fehler oder offensichtliche Schreibfehler eigenständig berichtigen. Falls Thaitransport die Ladeliste im Auftrag des Absenders erstellt oder ändert, erhält der Absender davon eine Kopie zur Genehmigung und bleibt verantwortlich.


3. Auslieferung und Auslieferungshindernisse, herrenlos gewordene Sendungen

Sendungen können nicht an Postfächer oder kodierte Adressen ausgeliefert werden. Sendungen werden an die vom Absender angegebene Empfängeradresse ausgeliefert, allerdings nicht notwendigerweise an den angegebenen Empfänger persönlich.

Verweigert der Empfänger die Annahme oder die Kostenzahlung bei Annahme oder ist die Sendung von der Beförderung ausgeschlossen oder wurde die Sendung aus Zollgründen unterbewertet oder kann der Empfänger nicht angemessen ermittelt werden, so ist Thaitransport verpflichtet, sich um die Rückbeförderung der Sendung zum Absender zu bemühen. Die Kosten der Rückbeförderung trägt der Absender.

Schlägt das Bemühen um Rückbeförderung fehl oder ist der Absender nicht mehr erreichbar oder nicht bereit oder in der Lage, die Kosten zu leisten, ist Thaitransport berechtigt, ohne Haftung gegenüber dem Absender oder einem Dritten, die Sendung freizugeben, darüber zu verfügen oder diese zu verkaufen. Erlöse werden nach Verrechnung mit Dienstleistungsentgelten und Verwaltungskosten dem Absender gutgeschrieben.

Herrenlose Sendungen können nach einer Wartezeit von drei Monaten geöffnet, verkauft oder entsorgt werden.


4. Überprüfung von Sendungen

Thaitransport ist berechtigt, Sendungen zu überprüfen und sie bei Vorliegen eines berechtigten Interesses zu öffnen. Dies gilt insbesondere zur Schadensfeststellung oder bei Verdacht auf ausgeschlossene Inhalte gemäß Artikel 2.


5. Angebot, Beförderungsauftrag, Transportkosten, Sendungsentgelt

Bei Containertransporten richtet sich der Preis nach Containergröße und Transportwegen. Bei Sammelcontainer-Transporten richtet sich der Preis nach Volumen und Gewicht. Abweichungen können nachberechnet werden.

Der Absender haftet für sämtliche Beförderungs-, Lager-, Zusatzkosten, Zölle und Steuern sowie für Schäden, die aus ausgeschlossenen oder beanstandeten Sendungen entstehen.


6. Haftung

Thaitransport führt den Transport mit größter Sorgfalt durch, schließt jedoch die Haftung aus.


7. Fristen

Beanstandungen müssen unverzüglich schriftlich erfolgen, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung.


8. Sendungsversicherung

Thaitransport übernimmt keine Haftung für Schäden. Der Absender kann eine eigene Transportversicherung abschließen.


9. Sendungsverzögerungen

Thaitransport unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, die Sendung innerhalb der Regellaufzeiten auszuliefern. Diese zeitlichen Vorgaben sind jedoch weder garantiert noch Bestandteil des Vertrags. Thaitransport haftet nicht für Schäden oder Verluste infolge von Sendungsverzögerungen.


10. Haftung für nicht zurechenbare Umstände

Thaitransport haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aufgrund von Thaitransport nicht zurechenbaren Umständen entstehen. Zu solchen Umständen gelten insbesondere: elektrische oder magnetische Schäden an oder Löschung von elektronischen oder fotografischen Bildern, Daten oder Aufzeichnungen, Mängel oder Verlust der natürlichen Beschaffenheit der Sendung. Thaitransport haftet nicht für Handlung oder Unterlassung einer Person, die weder in den Diensten von Thaitransport steht noch Erfüllungsgehilfe von Thaitransport ist (z. B.: Absender, Empfänger, Dritte, Zoll oder andere Beamte und staatliche Organe). Thaitransport haftet nicht bei höherer Gewalt (z. B.: Erdbeben, Zyklon, Sturm, Flut, Nebel, Krieg, feindliche Angriffe, Embargo, Aufruhr oder Bürgerkrieg, Arbeitskampf, Epidemie, Pandemie.


11. Internationale Abkommen

Wird die Sendung mit Luftfahrzeugen befördert und liegt der endgültige Bestimmungsort oder ein Zwischenlandepunkt in einem anderen Land als dem Abgangsland, unterliegt die Beförderung dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Warschauer Abkommen, je nach Anwendbarkeit. Bei internationalen Straßen Transporten kann die Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR) anwendbar sein. Diese Abkommen beschränken die Haftung von Thaitransport für Verluste oder Schäden.


12. Zusicherungen und Haftung des Absenders

Der Absender hat Thaitransport die Schäden zu ersetzen und von jeder Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Schäden freizustellen, die daraus entstehen, dass der Absender gegen anwendbare Gesetze oder Verordnungen verstößt oder, dass eine der folgenden Anforderungen nicht erfüllt sind:
*Alle durch den Absender oder seine Vertreter gemachten Angaben sind vollständig und wahrheitsgemäß;
*die Sendung wurde durch den Absender oder zuverlässiges Personal vorbereitet,
*die Sendung war während ihrer Vorbereitung, Lagerung und Beförderung zu Thaitransport vor unbefugten Eingriffen geschützt;
*die Sendung ist ordnungsgemäß bezeichnet, adressiert und verpackt, so dass sie bei normaler sorgfältiger Behandlung sicher befördert werden kann;
*alle anwendbaren Zoll, Import, Export und anderen rechtlichen Vorschriften sind eingehalten;
*der Absender oder sein Bevollmächtigter hat diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen samt bindenden und einklagbaren Verpflichtungen des Absenders gelesen.

Jeder Absender, der Umzugsgüter nach oder von Thailand versendet, muss auf Verlangen der Zollbehörde seinen Originalpass, seine ID-Card und seine Wohnsitzbestätigung von Thailand, bzw. dem Importland der Behörde bzw. dem Zollagenten vorlegen oder zusenden. Andernfalls haftet der Absender für eventuelle Verzögerungen und zusätzliche Standgebühren.


13. Streckenführung

Der Absender ist mit jeder Streckenführung und deren Änderung sowie mit dem eventuellen Einlegen von Zwischenstopps einverstanden. Thaitransport ist nicht zur Dokumentation von Schnittstellenkontrollen verpflichtet.


14. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Transportbedingungen unterliegen dem Recht des Abgangslandes der Sendung. Gerichtsstand ist das zuständige Gericht des jeweiligen Abgangslandes. Der Absender erkennt die Gerichtsbarkeit an, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.


15. Salvatorische Klausel

Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Transportbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Transportbedingungen davon nicht beeinflusst.


16. Zusatzbestimmungen, Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen

Die Abholung der Transportgüter beim Absender muss gesondert vereinbart werden. Beim Containertransport ist die Gestellung an die Adresse des Absenders Standard. Der Absender sorgt für einen ausreichenden Standplatz für die Dauer der Beladung. Er ist auch verantwortlich für eine behördliche Ausnahmegenehmigung für die Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen.

Der Absender kann Thaitransport beauftragen, diese Aufgabe gegen eine dem Aufwand entsprechende Verwaltungsgebühr zu übernehmen allerdings ohne Garantie auf einen fristgerechten Erhalt einer Genehmigung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Der Absender bleibt in jedem Falle dafür verantwortlich und muss gegebenenfalls nach anderen Lösungen suchen.

Verpackungsleistungen und Beladungsarbeiten durch Thaitransport bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.


17. Zölle und Gebühren

Thaitransport leistet neben der Gestellung des Einzelcontainers beim Absender auch die Lagerung der Transportstücke bis zum Beladen des Sammelcontainers, den Transport nach Thailand, die Dokumentation inkl. der Export- und Importzollabfertigungsgebühren.

Zölle und Steuern sind höchstpersönliche staatliche Forderungen, die sich nach den eingeführten Waren richten. Sie sind – soweit sie anfallen - vom Absender persönlich auf Rechnung der Zollbehörde zu entrichten. Das gilt auch für Abgaben und Gebühren für Sonder-Ausrüstung, Auf- und Abheben des Containers und Liegegeld bei zollrechtlichen Maßnahmen bzw. „Zusatzleistungen“ des Zollbeamten und die lokale Mehrwertsteuer.


18. Zahlungsbedingungen

a) Sammelcontainer
Das Verladen der Transportgüter vom Lager in den Sammel-Container erfolgt, wenn die dafür in Rechnung gestellten Kosten bezahlt sind. Den Zeitpunkt der Verladung bestimmt Thaitransport, sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen. Es gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten Termin.

b) Einzelcontainer
Die 1. Hälfte der Kosten fällig an nach der Reederei-Buchung des Containers und die 2. Hälfte nach der Beladung. Der Absender erhält darüber jeweils eine Rechnung, die sofort zur Zahlung fällig ist. Sollte die 1. Rechnung nicht fristgerecht bezahlt werden, hat Thaitransport das Recht, die Gestellung des Containers zur Beladung zu verweigern. Sollte die 2. Rechnung nach der Beladung nicht fristgerecht bezahlt werden, kann Thaitransport den Weitertransport des Containers verweigern.

Die mit dem Zahlungsverzug verbunden Auslagen und Aufwendungen hat der Absender ebenso an Thaitransport zurückzuerstatten, wie Zahlungen, die Thaitransport in Zusammenhang mit der Leistung in voraus erbracht hat.


19. Undeklarierte oder falschdeklarierte Ware, verbotene Gegenstände

Der Absender ist gehalten, sich über die zollrechtlichen Bestimmungen zu informieren. Entsprechende Hinweise oder Informationen von Thaitransport erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität.

Sollte Thaitransport gezwungen sein, Zahlungen zu leisten, um Schaden abzuwenden zum Beispiel dann, wenn der Container wegen nicht bezahlter Zölle festgehalten wird und ausgelöst werden muss, gehen die entstehenden Kosten zu Lasten des Absenders. Der betroffene Container wird in diesem Falle erst nach Zahlungseingang zugestellt.


20. Die Versicherung

Der Absender hat die Möglichkeit, seinen Transport gegen Schäden zu versichern. Dazu kann er eine private Versicherung seiner Wahl abschließen oder von Thaitransport ein entsprechendes Angebot anfordern. Eine Versicherung gegen Transportschaden ist nur möglich, wenn das Ladegut mit den einzelnen Werten aufgelistet und von einer zertifizierten Person gegen Nachweis verpackt wurde.

Bei Reedereien, die Ersatzleistungen anbieten für Transportschäden oder bei Havarie und Untergang, kann Thaitransport diese Leistung für den Absender als Leistung bis zu einer Schadenshöhe, die kostenfrei angeboten wird, in Anspruch nehmen.

Thaitransport kann für den Absender auf dessen Wunsch eine höhere Deckung abschließen gegen Bezahlung der entsprechenden Prämie durch den Absender.


21. Annahme der Bedingungen

Durch die Inanspruchnahme der angebotenen Transportleistungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.


Weitnau, 01.12.2025
Biesenbach 1
87480 Weitnau
Telefon: +49 8375 3719802
E-Mail: [email protected]
Web:
www.thaitransport.de

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