AGB

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Wichtige Hinweise:

Mit dem Auftrag an Thaitransport logistics e.K. (im Folgenden Thaitransport genannt), erklären Sie als Absender, in den Buchungen auch als Kunde bezeichnet, sowie im Namen aller Personen, die an der Sendung Rechte haben, Ihr Einverständnis zur Geltung dieser Allgemeinen Transportbedingungen für die Beförderung von Sendungen durch Thaitransport. Abweichungen sind nur bei entsprechender schriftlicher Zustimmung der Geschäftsleitung von Thaitransport wirksam. Unter „Sendung“ im Sinne dieser Allgemeinen Transportbedingungen sind die Waren zu verstehen, für die derselbe Frachtbrief bzw. das Bill of Lading ausgestellt ist und die mit jedem von Thaitransport gewählten Verkehrsmittel befördert werden können, einschließlich Luft, Straßen und jeder sonstigen Beförderung. Der Begriff „Frachtbrief“ im Sinne dieser Allgemeinen Transportbedingungen umfasst durch von Thaitransport erstellte Sendungsbuchungen, Luftfrachtbriefe sowie Ladelisten. Diese Allgemeinen Transportbedingungen gelten stets als Bestandteil eines jeden Frachtbriefs und kommen stets zur Anwendung. Die Beförderung jeder Sendung erfolgt unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Weitere Informationen sind den nachfolgenden Ausführungen zu entnehmen. Diese Allgemeinen Transportbedingungen gelten auch zugunsten anderer Unternehmen im Thaitransport Subunternehmer Netzwerk.

Zoll, Ausfuhr und Einfuhr

Im Falle einer genehmigungspflichtigen Ausfuhr hat der Absender die Ausfuhrgenehmigung der Sendung zugänglich beizufügen und Thaitransport vor dem Versand über den Umstand der Genehmigungspflicht sowie über den Inhalt der Genehmigung -soweit für Thaitransport relevant -zu informieren. Thaitransport ist zum Zwecke der Durchführung der Beförderung für den Absender berechtigt, auf der Grundlage offensichtlicher Fakten oder vom Absender zur Verfügung gestellter Informationen im Namen des Absenders den Frachtbrief, bzw. die Ladeliste zu vervollständigen, Produkt und Leistungs-Codes zu ergänzen sowie gemäß anwendbaren Gesetzen und Verordnungen erforderliche Steuern und Zölle zu zahlen als Spediteur des Absenders zum Zwecke der Zollanmeldung und darf die Sendung zu dem Einfuhrbevollmächtigten des Empfängers oder zu einer anderen Adresse umleiten.

1. Von der Beförderung ausgeschlossene Sendungen

Von der Beförderung ausgeschlossen sind Sendungen, deren Inhalt von der IATA (International Air Transport Association), der ICAO (International Civil Aviation Organisation), dem Europäischen Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) oder einer zuständigen Behörde oder anderen Organisation als Risikomaterial, Gefahrgut oder als verbotener oder nur unter Auflagen zulässiger Sendungsinhalt eingestuft ist; oder für die nicht eine nach anwendbaren Zollbestimmungen erforderliche Zollerklärung abgegeben wurde oder die illegale Waren, Buddhas, Tiere, Gold und Silberbarren, Bargeld, Banderolen/Steuerplaketten, Inhaberpapiere, Edelmetalle und Steine, Schusswaffen oder Teile davon, Waffenimitate, Sprengstoffe und Munition, menschliche Überreste, Pornografie und illegale Betäubungsmittel/Drogen enthält oder die sonstige Waren enthält, deren Beförderung nach Ermessen von Thaitransport gegen Sicherheits- oder Rechtsbestimmungen verstößt, oder deren Verpackung beschädigt oder unzureichend ist. Darunter fallen Aktivkohle und Holzkohle, gefährlichen Chemikalien oder Akkus und Batterien, insbesondere Lithium Batterien oder Lithium Akkus jeglicher Art, wie sie in Haushaltsgeräten oder Werkzeugen (Akkuschraubern etc.) oder auch Laptops und Spielsachen verwendet werden.

Der Absender erstellt eine Ladeliste, die den zollrechlichen Bestimmungen für den Export, als auch dem Import entspricht. Thaitransport kann rechnerische Fehler oder offensichtliche Schreibfehler eigenständig berichtigen. Falls Thaitransport die Ladeliste im Auftrag des Absenders erstellt, erhält der Absender davon eine Kopie zur Genehmigung und bleibt verantwortlich.

2. Auslieferung und Auslieferungshindernisse

Sendungen können nicht an Postfächer oder kodierte Adressen ausgeliefert werden. Sendungen werden an die vom Absender angegebene Empfängeradresse ausgeliefert, allerdings nicht notwendigerweise an den angegebenen Empfänger persönlich (bei Mail Services gilt der Postdienst, die erstempfangende Postdienststelle, von der aus der weiteren Beförderung der Sendung veranlasst wird als Empfängeradresse). Sendungen an Adressen mit einer zentralen Posteingangsstelle werden an diese ausgeliefert. Verweigert der Empfänger die Annahme oder die Kostenzahlung bei Annahme oder ist die Sendung von der Beförderung ausgeschlossen oder wurde die Sendung aus Zollgründen unterbewertet oder kann der Empfänger nicht angemessen ermittelt werden, so ist Thaitransport verpflichtet, sich um die Rückbeförderung der Sendung zum Absender zu bemühen. Die Kosten der Rückbeförderung trägt der Absender. Schlägt das Bemühen um Rückbeförderung fehl, so ist Thaitransport berechtigt, ohne dass eine Haftung gegenüber dem Absender oder einem Dritten besteht, die Sendung freizugeben, hierüber zu verfügen oder diese zu verkaufen, wobei die erzielten Erlöse nach Verrechnung mit Dienstleistungsentgelten und sonstigen damit verbundenen Verwaltungskosten dem Absender gutgeschrieben werden.

3. Überprüfung von Sendungen und Recht, diese zu öffnen

Thaitransport ist berechtigt, Sendungen zu überprüfen und sie bei Vorliegen eines berechtigten Interesses zu öffnen. Insbesondere ist Thaitransport berechtigt, Sendungen stichprobenartig zu öffnen, um zu prüfen, ob eine Sendung gemäß Artikel 2 von der Beförderung ausgeschlossen ist, und eine Sendung zu öffnen, wenn der Verdacht besteht, dass die Sendung, obgleich der Absender den Inhalt anders bezeichnet hat, gemäß Artikel 2 von der Beförderung ausgeschlossen ist.

4. Beförderungskosten, Sendungsentgelt

Das Entgelt für die Sendung wird von Thaitransport auf Grundlage des tatsächlichen Volumens berechnet. Bei einem Container Transport richtet sich der Preis nach der Containergröße, den Transportwegen ab dem Ort der Gestellung bis zu dem Ort der Auslieferung. Thaitransport macht dazu ein Kostenangebot, das diesen Kriterien entspricht. Bei Sammel-Container Transporten richtet sich der Preis nach Volumen und Gewicht. Auch hier erhält der Absender ein Kostenangebot. Zur Überprüfung dieser Berechnung ist es Thaitransport vorbehalten, die Sendung nachzuwiegen und nachzumessen. Der Absender haftet Thaitransport gegenüber für sämtliche Beförderungskosten, Lager und sonstigen Zusatzkosten, Zölle und Steuern, die für die Beförderungsleistung anfallen oder die im Interesse des Absenders oder des Empfängers oder eines Dritten entstehen, sowie für die Freistellung bzw. Erstattung hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, Schäden, Geldstrafen und Kosten, die entstehen, weil die Sendung gemäß Artikel 2 von der Beförderung ausgeschlossen ist.

5. Haftung

Thaitransport wird die Versendung der Waren einschließlich ihrer Zustellung, soweit vereinbart, mit größter Sorgfalt durchführen, schließt jedoch die Haftung aus (siehe Ziff. 8 und Ziff. 20).

6. Fristen

Alle Ansprüche müssen bei Thaitransport innerhalb 30 Tagen nach dem Zeitpunkt der Sendungsannahme schriftlich geltend gemacht werden, anderenfalls besteht keinerlei Haftung von Thaitransport.

7. Sendungsversicherung

Thaitransport übernimmt für die Sendung keine Haftung. Es bleibt dem Absender unbenommen, eine eigene Transportversicherung abzuschließen. Wegen einer Versicherung gegen Totalverlust siehe Ziff. 20.

8. Sendungsverzögerungen

Thaitransport unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, die Sendung innerhalb der Regellaufzeiten auszuliefern. Diese zeitlichen Vorgaben sind jedoch weder garantiert noch Bestandteil des Vertrags. Thaitransport haftet nicht für Schäden oder Verluste infolge von Sendungsverzögerungen.

9. Haftung für nicht zurechenbare Umstände

Thaitransport haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aufgrund von Thaitransport nicht zurechenbaren Umständen entstehen. Zu solchen Umständen gelten insbesondere: elektrische oder magnetische Schäden an oder Löschung von elektronischen oder fotografischen Bildern, Daten oder Aufzeichnungen, Mängel oder Verlust der natürlichen Beschaffenheit der Sendung. Thaitransport haftet nicht für Handlung oder Unterlassung einer Person, die weder in den Diensten von Thaitransport steht noch Erfüllungsgehilfe von Thaitransport ist (z. B.: Absender, Empfänger, Dritte, Zoll oder andere Beamte und staatliche Organe). Thaitransport haftet nicht bei höherer Gewalt (z. B.: Erdbeben, Zyklon, Sturm, Flut, Nebel, Krieg, Flugzeugunglück, Embargo, Aufruhr oder Bürgerkrieg, Arbeitskampf, Epidemie, Pandemie.

10. Internationale Abkommen

Wird die Sendung mit Luftfahrzeugen befördert und liegt der endgültige Bestimmungsort oder ein Zwischenlandepunkt in einem anderen Land als dem Abgangsland, unterliegt die Beförderung dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Warschauer Abkommen, je nach Anwendbarkeit. Bei internationalen Straßen Transporten kann die Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR) anwendbar sein. Diese Abkommen beschränken die Haftung von Thaitransport für Verluste oder Schäden.

11. Zusicherungen und Haftung des Absenders

Der Absender hat Thaitransport die Schäden zu ersetzen und von jeder Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Schäden freizustellen, die daraus entstehen, dass der Absender gegen anwendbare Gesetze oder Verordnungen verstößt oder, dass eine der folgenden Anforderungen nicht erfüllt sind:

Alle durch den Absender oder seine Vertreter gemachten Angaben sind vollständig und wahrheitsgemäß; die Sendung wurde in nicht frei zugänglichen Räumen vorbereitet; die Sendung wurde durch den Absender oder zuverlässiges Personal vorbereitet, die Sendung war während ihrer Vorbereitung, Lagerung und Beförderung zu Thaitransport vor unbefugten Eingriffen geschützt; die Sendung ist ordnungsgemäß bezeichnet, adressiert und verpackt, so dass sie bei normaler sorgfältiger Behandlung sicher befördert werden kann; alle anwendbaren Zoll, Import, Export und anderen rechtlichen Vorschriften sind eingehalten worden; der Absender oder sein Bevollmächtigter hat diese Allgemeinen Transportbedingungen bindende und einklagbare Verpflichtungen des Absenders gelesen. Der Absender sichert zu, dass die vorstehenden Anforderungen erfüllt sind.

Jeder Absender, der Umzugsgüter nach Thailand versendet, muss auf Verlangen der Zollbehörde seinen Originalpass und seine Wohnsitzbestätigung von Thailand der Behörde oder dem Zollagenten vorlegen oder zusenden. Andernfalls haftet der Absender für eventuelle Verzögerungen und zusätzliche Standgebühren.

12. Streckenführung

Der Absender ist mit jeder Streckenführung und deren Änderung sowie mit dem eventuellen Einlegen von Zwischenstopps einverstanden. Thaitransport ist nicht zur Dokumentation von Schnittstellenkontrollen verpflichtet.

13. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Transportbedingungen unterliegen dem Recht des Abgangslandes der Sendung. Gerichtsstand ist das zuständige Gericht des jeweiligen Abgangslandes. Der Absender erkennt die Gerichtsbarkeit an, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

14. Salvatorische Klausel

Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Transportbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Transportbedingungen davon nicht beeinflusst.

15. Zusatzbestimmungen

Abholung der Transportgüter beim Absender für den Sammelcontainer muss gesondert vereinbart werden. Beim Containertransport ist die Gestellung an die Adresse des Absenders Standard. Der Absender sorgt für einen ausreichenden Standplatz für die Dauer der Beladung. Er ist auch verantwortlich für die behördliche Genehmigung bei einer Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen. Verpackungsleistungen und Beladungsarbeiten durch Thaitransport bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

16. Im Preis inbegriffen, bzw. nicht inbegriffen – Zölle und Gebühren

Thaitransport leistet neben der Gestellung des Einzelcontainers auch die Lagerung der Transportstücke bis zum Beladen des Sammelcontainers, den Transport nach Thailand, die Dokumentation inkl. der Export- und Importzollabfertigungsgebühren.

Im Gegensatz zu den Abfertigungsgebühren, sind Zölle und Steuern höchstpersönliche staatliche Forderungen, die sich nach den eingeführten Waren richten. Sie sind – soweit sie anfallen – vom Absender persönlich auf Rechnung der Zollbehörde zu entrichten. Das gilt auch für Abgaben und Gebühren für Sonder-Ausrüstung, Auf- und Abheben des Containers und Liegegeld bei zollrechtlichen Maßnahmen bzw. „Zusatzleistungen“ des Zollbeamten, die lokale Mehrwertsteuer. Die Zustellung eines Einzelcontainers an die Adresse des Absenders in Thailand ist Teil der Haus zu Haus Standardleistung.

17. Zahlungsbedingungen

Das Verladen der Transportgüter vom Lager in den Sammel-Container erfolgt nur, wenn die dafür in Rechnung gestellten Kosten bezahlt sind. Bei einem Einzelcontainer wird die Hälfte der Kosten fällig bei der Reederei-Buchung und der Restbetrag bei der Beladung vor Ort. Die Rechnungen sind ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.

18. Undeklarierte oder falschdeklarierte Ware, verbotene Gegenstände

Der Absender ist gehalten, sich über die zollrechtlichen Bestimmungen zu informieren. Entsprechende Hinweise oder Informationen von Thaitransport erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Zollgebühren bzw. Strafzölle für undeklarierte Ware, verbotene Gegenstände etc. gehen zu Lasten des Absenders. Sollte Thaitransport gezwungen sein, diese Zahlungen zu leisten, um Schaden abzuwenden zum Beispiel dann, wenn der Container festgehalten wird und ausgelöst werden muss, gehen die entstehenden Kosten zu Lasten des Absenders. Der betroffene Container wird in diesem Falle erst nach Zahlungseingang zugestellt.

19. Annahme der Bedingungen

Durch die Inanspruchnahme der Transportleistungen gelten sie Allgemeinen Geschäftsbedingung als angenommen.

20. Die Versicherung

Der Absender hat die Möglichkeit, seinen Transport gegen Schäden zu versichern. Dazu kann er eine private Versicherung seiner Wahl abschließen oder von Thaitransport ein entsprechendes Angebot anzufordern.

Bei allen Reedereien, die Ersatzleistungen anbieten für Transportschäden oder bei Havarie und Untergang, kann Thaitransport diese Leistung für den Absender als kostenfreie Leistung bis zu einer Schadenshöhe, die kostenfrei angeboten wird, in Anspruch nehmen.

Thaitransport kann dem Absender eine höhere Deckung anbieten gegen Bezahlung der entsprechenden Versicherungsprämie.

Deutschland

Thaitransport logistics e.K.

Wolfgang Lindner

Biesenbach 1

87480 Weitnau

[email protected]

www.thaitransport.de

Tel.: +49 8375 3719802

Schweiz

Thaitransport logistics e.K.

Promenadestrasse 6

5330 Bad Zurzach

[email protected]

www.thaitransport.ch

Tel.: +41 8002 27744

USt.ID: DE310158759

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